arbeitsbereich

ingenieurbüro_________________________________________norberthess

Freischaffender Architekt Dipl.-Ing. (FH)




leistungsbereich
sachverständigentätigkeit (bauschäden, ausführungsmängel und qualitätssicherung) ............. ist nicht nur im rahmen eines streites über mängel oder ausführungsqualitäten - das heißt also dann wenn 'das kind schon in den brunnen gefallen ist', relevant.

aus unserer erfahrung ist die einbeziehung eines sachverständigen auch als baubegleitende funktion sinnvoll, zum beispiel dann,
- wenn ein bauvorhaben schlüsselfertig erstellt wird,
- wenn ein zu erwerbendes gebäude beurteilt werden soll, oder
- wenn ein vertrauensverlust gegenüber dem ausführenden unternehmer während der bauzeit eingetreten ist.

dabei gilt es zu beachten, dass nicht nur technische mängel beurteilt werden können, sondern dass auch bei finanziellen und terminlichen fragen eine beurteilung zur klärung von divergierenden standpunkten erreicht werden kann.





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